FAQ - Häufige Fragen
In diesem Bereich findet ihr Antworten auf die Fragen, die uns oft gestellt werden. Wenn ihr mehr wissen wollt oder Unterstützung braucht, sind wir für euch da. Schreibt uns einfach an – wir freuen uns darauf, euch zu helfen!
Für wen ist die Stelle zuständig? Wer kann sich an BEOBE wenden?
Für alle jungen Menschen von 0 – 27 Jahre, die durch das Jugendamt (Hilfen zur Erziehung) unterstützt werden und
- im Heim, in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern wohnen
- alleine wohnen, aber immer noch Unterstützung durch das Jugendamt bekommen
- bei ihren Eltern wohnen und Unterstützung durch zum Beispiel eine Familienhilfe bekommen oder eine Gruppe besuchen
Warum seid ihr da?
Normalerweise läuft die Kinder- und Jugendhilfe reibungslos. Doch auch hier können gelegentlich Meinungsverschiedenheiten auftreten. Es gibt viele Menschen, die sich um ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen sorgen und unterschiedliche Ansichten darüber haben, wie man am besten helfen kann. In solchen Situationen geht es nicht darum, Konflikte zu vermeiden, sondern euch zu ermutigen, Fragen zu stellen und eure Meinung zu äußern.
Wie könnt ihr mir helfen?
- Wir beraten dich unabhängig, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
- Wir nehmen dich und dein Anliegen ernst.
- Wir informieren dich über deine Rechte auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Wir zeigen dir, wie man z.B. einen Widerspruch einlegt.
- Wir begleiten dich auch zu Gesprächen, sollte diese Unterstützung notwendig sein.
Mit welchen Fragen kann ich mich an euch wenden?
Hier ist eine Liste an möglichen Themen oder Fragen. Es könnte natürlich auch um ganz andere Fragen gehen. Melde dich also auch gerne, wenn du deine Frage hier nicht wieder findest.
- Du weißt nicht, wer dir helfen könnte?
- Du fühlst dich vom Jugendamt/Vormund oder von der Einrichtung/Pflegefamilie nicht verstanden oder ungerecht behandelt?
- Bei den Hilfeplangesprächen kannst du dich nicht einbringen?
- Du weißt nicht, wer für dich zuständig ist oder wen du ansprechen kannst?
- Die Berechnung der Beteiligung an den Kosten für die Einrichtung, stimmt aus deiner Sicht nicht?
- Du bist mit den Regeln in deiner Einrichtung nicht einverstanden. Z.B.: mit dem Thema Taschengeld, Handy, Medien, Umgangsregelungen oder auch mit dem Umgang deiner Privatsphäre?
- Umgangsregelung: Du lebst in einer Wohngruppe und möchtest deine Familie öfter oder auch nicht so oft sehen?
Wie kann ich mich an BEOBE wenden? Welche Wege gibt es?
Du kannst dich über verschiedene Wege an BEOBE wenden.
- Telefonisch unter der Nummer: 0355 49 48 77 10 oder 0800 4948771
- Über Whatsapp unter: 0151 42639981
- Schriftlich an BEOBE, Berliner Straße 54, 03046 Cottbus
- Persönlich bei BEOBE in Cottbus (Berliner Straße 54, 03046 Cottbus)
- Persönlich in einer der regionalen Fachstellen - Per E-Mail mail@beobe.info
- Über unser Kontaktformular
Du kannst dich selbst bei uns melden oder eine Vertrauensperson das machen lassen, falls dir das lieber ist. Wenn du uns bei deinem Kontaktversuch nicht persönlich antriffst, zum Beispiel, weil wir gerade nicht an das Telefon gehen können, hinterlasse uns sehr gerne eine Kontaktmöglichkeit. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir. Die Kontaktmöglichkeit, die du uns nennst, kann auch anonym sein, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse ohne deinen Namen.
Kann ich mich auch anonym bei euch melden?
Selbstverständlich ist es auch möglich sich bei uns zu melden, ohne dass wir erfahren, wer du bist. Du kannst uns unter einer unterdrückten Nummer anrufen oder uns eine anonyme Kontaktmöglichkeit nennen. Das könnte zum Beispiel eine E-Mail-Adresse ohne deinen Namen sein. Man kann sich auch schnell eine neue E-Mail-Adresse anlegen, falls du keine hast.
Wenn du dich bei uns meldest und uns dadurch deine Daten zur Verfügung stellst, werden diese entsprechend unserer Datenschutzbestimmung behandelt und nur so gespeichert, wie dort angegeben. Du kannst die Datenschutzbestimmungen hier nachlesen.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Die Beratung durch BEOBE ist kostenlos.
Was passiert mit meinen Daten oder Angaben?
Deine Daten und Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Weiterführende Informationen zu unserem Datenschutz findest du hier.
Ich wohne nicht in Cottbus, kann ich trotzdem ein persönliches Gespräch haben?
Ja. Wir sind für alle jungen Menschen in Brandenburg zuständig. Unser Hauptsitz ist nur zufällig in Cottbus. Vieles können wir telefonisch besprechen. Aber wir können jederzeit auch einen Termin bei dir Vorort verabreden. Oder du wendest dich an die regionale Fachstelle in deiner Nähe.
Ich wohne in einer Einrichtung außerhalb von Brandenburg. Seid ihr trotzdem für mich zuständig?
Das kommt ganz darauf an, ob dein zuständiges Jugendamt in Brandenburg ist oder nicht. In jedem Fall kannst du dich zunächst an uns wenden. Wenn wir nicht zuständig sind, helfen wir dir dabei die richtige Stelle zu finden, die dich unterstützen kann.
Ich habe Angst, dass meine Anfrage gegen mich verwendet wird. Was sagt ihr weiter?
Wir behandeln deine Anfragen vertraulich und unabhängig. Ohne deine Zustimmung werden keine Informationen weitergegeben. Auch die Information, dass du dich an uns gewendet hast, sagen wir ohne deine Zustimmung niemandem weiter.
Was heißt vertraulich?
Vertraulich bedeutet, dass alle Informationen, die du der Ombudsstelle gibst, geheim gehalten werden und nicht ohne deine Erlaubnis weitergegeben werden.
Was heißt unabhängig?
Unabhängig bedeutet, dass wir eigenständig sind. Wir sind keinem Amt unterstellt. Wir arbeiten neutral und frei. Weder das Jugendamt noch eine andere Stelle dürfen uns sagen, wie wir arbeiten sollen. Außerdem sagen wir nichts ungefragt weiter. Deine Anliegen und Informationen sind bei uns sicher.