Selbstverständnis
Herzlich willkommen bei BEOBE der Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Brandenburg! Wir möchten euch gerne erklären, wie wir arbeiten und was uns wichtig ist.
Unsere Mission und Grundprinzipien
- Unabhängigkeit und frei von Anweisungen: Bei BEOBE sind wir unabhängig und handeln ohne Einfluss von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (zum Beispiel das Jugendamt) oder freien Trägern der Jugendhilfe (zum Beispiel Wohngruppen, Tagesgruppen, betreutes Wohnen, Familienpflege oder ähnliches). Das bedeutet, dass wir neutral und frei handeln können.
- Parteiliche Unterstützung: Wir setzen uns mit großem Einsatz für eure persönlichen Rechte und die eurer Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Rechte respektiert werden.
- Vertraulichkeit: Alle Informationen, Gespräche und Beratungen bei BEOBE behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Eure Privatsphäre und Datenschutz sind uns sehr wichtig.
Unser Verständnis von Ombudschaft
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe heißt, dass wir unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sind. Unser Ziel ist es, Konflikte zwischen euch und öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe zu lösen. Wir setzen uns aktiv für eure Rechte ein, beraten euch dazu und helfen euch bei der Bewältigung von Konflikten. Dabei möchten wir euch helfen, dass ihr eure Anliegen selbstständig vertreten könnt.
Unsere Arbeitsweise
Wir möchten mit euch sprechen und euch dabei unterstützen, selbst Entscheidungen zu treffen. Jedes Anliegen wird von uns ernst genommen, ohne übermäßig dramatisiert oder heruntergespielt zu werden. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit euch Lösungen für Probleme zu finden und euch dabei zu unterstützen, eure Rechte durchzusetzen.
Wir beraten euch an einem Ort eurer Wahl und begleiten euch zu Gesprächen, wenn ihr das möchtet. In Konfliktsituationen stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite.
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit
Unsere Arbeit basiert auf verschiedenen rechtlichen Normen und Prinzipien, die die Notwendigkeit und den Anspruch auf ombudschaftliche Unterstützung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe begründen. Dazu gehören die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und entsprechende landesgesetzliche Regelungen.
Gerade der 2021 neu entstandene § 9a des SGB VIII ist für unsere Arbeit entscheidend
„In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. […]“
Des Weiteren ist der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention wichtig. Er betont die Bedeutung der Beteiligung von jungen Menschen an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“
Evaluation
Wir überprüfen regelmäßig unsere Arbeit, einschließlich eures Feedbacks. Eure Rückmeldungen sind für uns äußerst wertvoll, um unsere Arbeit zu verbessern und sicherzustellen, dass wir euren Bedürfnissen gerecht werden. Wir teilen die Ergebnisse unserer Evaluationen (anonymisiert) auch mit Fachleuten, um zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe beizutragen und die Rechte junger Menschen zu schützen.
Fachpolitische Lobbyarbeit
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die fachpolitische Lobbyarbeit. Das heißt, dass wir die Interessen von Kindern und Jugendlichen – speziell im Bereich der Hilfen zur Erziehung – vertreten. Wir setzen uns aktiv auf regionaler, landesweiter und bundesweiter Ebene dafür ein, die Rechte von jungen Menschen und ihren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Einbindung regionaler (ehrenamtlicher) Fachkräfte
Um die Erreichbarkeit in der gesamten Region Brandenburg zu erhöhen, arbeiten wir mit qualifizierten, regionalen Fachkräften zusammen. Die regionalen Fachstellen sind in (fast) allen Landkreisen Brandenburgs zu finden. Die regionalen Fachkräfte arbeiten ehrenamtlich. So kann neben der erhöhten Erreichbarkeit auch die Unabhängigkeit der Ombudsstelle gestärkt werden.